Anpassungsqualifizierung für ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten
Antrag auf Gleichwertigkeit
Wenn Sie in Deutschland als Pflegefachfrau/-mann arbeiten möchten, benötigen Sie für Ihren Pflegeberufsabschluss, den Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben haben, eine Anerkennung. Hierzu stellen Sie einen "Antrag auf Gleichwertigkeit" Ihres Berufsabschlusses mit dem deutschen Berufsabschluss Pflege bei der
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
ZAG (Zentrale Anerkennungstelle für Gesundheitsberufe)
Oder - PuG (Pflege- und Gesundheitsfachberufe)
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel. 0251 411-2899
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid, der ausweist, welche theoretischen und praktischen Kenntnisse Sie noch erwerben müssen. Sie haben die Wahl, ob Sie eine Anpassungsqualifizierung oder eine Kenntnisprüfung absolvieren möchten.
Der Bildungscampus für Berufe im Gesundheitswesen beteiligt sich als Kooperationspartner des IQ Netzwerk NRW am Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und bietet eine Anpassungsqualifizierung für ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten an. Wir fördern somit die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse und unterstützen so Ihren Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.
Kontakt
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit diesen Unterlagen:
- Kurzes Anschreiben
- Lebenslauf
- Anerkennungsbescheid des Landesprüfungsamtes
- Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse mindestens auf B2 Niveau
- Nachweis über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
Weitere Informationen zum IQ Netzwerk NRW finden Sie hier: